Tabelle der Freibeträge bei Pfändung ins Arbeitseinkommen
Aktuelle Fassung - Stand: 07-2009 - Aktuelle Tabelle zu den Freibeträgen - 6 Seiten - als PDF-Dokument
Immer wieder und zunehmend häufiger wird in Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern gepfändet. Nicht selten sind aber in den EDV-Lohnprogrammen die Pfändungsfreibeträge nicht oder nicht richtig hinterlegt, so dass man genau überprüfen muss, was dem Arbeitnehmer an Arbeitseinkommen ausgezahlt und welcher Anteil an den Pfändungsgläubiger abgeführt werden muss.
Aufgrund der so genannten Drittschuldnerhaftung sollten Pfändungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da der Arbeitgeber als Drittschuldner bei Falschberechnung u.U. Schadenersatzforderungen seitens des Gläubigers ausgesetzt ist.Zudem hat auch der Mitarbeiter als Schuldner bei Fehlern ggf. Ansprüche gegen den Arbeitgeber.
Hinweis:Weitere Informationen mit praktischen Hinweisen und Tipps sowie einer Checkliste für die Bearbeitung von Pfändungen in der Personalpraxis finden Sie (einschließlich Tabelle) hier.