Feiertage im Jahr 2009 in Deutschland - Übersicht der Feiertage in allen 16 Bundesländer Aktuelle Fassung - Stand: 01-2009 - 1 Seite - als PDF-Dokument Die Feiertage sind je nach Bundesländern in Deutschland sehr unterschiedlich, die Feiertagsregelungen teilweise landesrechtlich festgelegt sind. So genießen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Saarland grundsätzlich mit 12 Feiertagen bzw. in katholischen Gemeinden in Bayern sogar mit 13 Feiertagen die meisten freien Tage, während sich Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit 9 Feiertagen begnügen müssen. Und gerade 2009 liegen nur 6 bis 8 Feiertag nicht am Wochenende! Im 2. Halbjahr ist - außer dem 1. Weihnachtsfeiertag - kein Feiertag unter der Woche! Für die Personalpraxis hat die Kenntnis der bundesweit unterschiedlichen Feiertag nicht nur wegen der Arbeitsplanung, sondern auch wegen der für die Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstätigkeit und der Lohnabrechnung ganz erhebliche Bedeutung.Sofern nicht tarifvertraglich andere Regelungen fixiert sind, richten sich so genannte Feiertagszuschläge sowie die Steuerfreibeträge für dieselben nach gesetzlichen Regelung am Arbeitsort, was gerade für Unternehmen mit Niederlassungen oder Baustellen in verschiedenen Bundesländern maßgeblich ist.
Feiertage im Jahr 2009 in Deutschland - Übersicht der Feiertage in allen 16 Bundesländer
Aktuelle Fassung - Stand: 01-2009 - 1 Seite - als PDF-Dokument
Die Feiertage sind je nach Bundesländern in Deutschland sehr unterschiedlich, die Feiertagsregelungen teilweise landesrechtlich festgelegt sind. So genießen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Saarland grundsätzlich mit 12 Feiertagen bzw. in katholischen Gemeinden in Bayern sogar mit 13 Feiertagen die meisten freien Tage, während sich Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit 9 Feiertagen begnügen müssen.
Und gerade 2009 liegen nur 6 bis 8 Feiertag nicht am Wochenende! Im 2. Halbjahr ist - außer dem 1. Weihnachtsfeiertag - kein Feiertag unter der Woche!
Für die Personalpraxis hat die Kenntnis der bundesweit unterschiedlichen Feiertag nicht nur wegen der Arbeitsplanung, sondern auch wegen der für die Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstätigkeit und der Lohnabrechnung ganz erhebliche Bedeutung.Sofern nicht tarifvertraglich andere Regelungen fixiert sind, richten sich so genannte Feiertagszuschläge sowie die Steuerfreibeträge für dieselben nach gesetzlichen Regelung am Arbeitsort, was gerade für Unternehmen mit Niederlassungen oder Baustellen in verschiedenen Bundesländern maßgeblich ist.