Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Stand: 10-2008 - aktuelle Kurzinformation - 2 Seiten - als PDF-Dokument
Stundenten können in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert (Familienversicherte), in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) oder darüber hinaus in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein. Dies richtet sich neben dem Alter nach verschiedenen Voraussetzungen.
Alles Wichtige zur Kranken- und Pflegeversicherung von Studenten sowie die Beitragspflicht und die Höhe des Beitrags erfahren Sie in dieser Kurzinformation, in der auch auf notwendige fristwahrende Antragsstellung hingewiesen wird.
Hinweis:Die seit 01.10.2008 unveränderte Höhe des Beitrags zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS) wird sich auch ab 01.01.2010 nicht erhöhen (siehe hierzu: Information zu den Sozialversicherungswerten 2010).