Kurzarbeitergeld - Informationen für Arbeitnehmer- Sonderauflage der BA für die Zeit vom 01.02.2009 bis 31.12.2010
Aktualisierte Fassung - Stand: 01-2010 - - Offizielle Information der Bundesagentur für Arbeit - 28 Seiten - als PDF-Dokument
Mit den seit Anfang 2009 vorgenommenen Änderungen der Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld hat die Regierung durch Bundestagsbeschluss vom 30.01.2009 ein Arbeitsmarktinstrument geschaffen, mit dem die Unternehmen die konjunkturell schwierigen Phasen überwinden können, ohne Mitarbeiter - trotz geringerer Auftragslage - zu kündigen bzw. zu entlassen.Zudem wird die Qualifikation in der Kurzarbeit gefördert, was den Unternehmen helfen soll, Ihre Mitarbeiter entsprechend weiter zu bilden. Die Kurzarbeiter erhalten Ihre gekürzten Arbeitsentgelte weiter vom Arbeitgeber, der dies von der Bundesagentur erstattet bekommt.Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialabgabenfrei, durch Zusatzeinkommen oder Verdienst des Ehepartners kann es im Folgejahr jedoch zu einer Nachzahlung aufgrund des so genannten Progressionsvorbehalts kommen.
In dieser Informationsbroschüre erfahren Arbeitnehmer Einzelheiten zur Kurzarbeit sowie zum Kurzarbeitergeld.
Aktuelle Hinweis:Aufgrund der Änderungen vom 01.07.2009 sowie seit 01.01.2010 wurde die Informationsbroschüre aktualisert, u.a. in Bezug auf die bis 31.12.2010 geänderte Geltung der Sonderregelungen, die neue Bezugsdauer von 18 statt 24 Monaten und die zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes neu festgelegten pauschalierten Nettoentgelte.